Seite angelegt am: 15.10.2020
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Letze Bearbeitung:
15.10.2020
Aufhebungsbeschluss - nicht abschließend erledigte Streitpunkte - Neuerungen
Es besteht kein Neuerungsverbot im fortgesetzten Verfahren hinsichtlich noch nicht abschließend entschiedener Fragen.
Diese Grundsätze gelten auch im Verfahren außer Streitsachen.