Seite angelegt am: 06.11.2022
;
Letze Bearbeitung:
06.11.2022
Ausländisches Verfahrensrecht
Die österr Verfahrensvorschriften enthalten keine Bestimmungen, die die Anwendung ausländischen Verfahrensrechtes ermöglichen; es sind daher von österr Gerichten nur inländische Verfahrensvorschriften anzuwenden.