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Seite angelegt am: 06.11.2022 ; Letze Bearbeitung: 06.11.2022

Ausländisches Verfahrensrecht

Die österr Verfahrensvorschriften enthalten keine Bestimmungen, die die Anwendung ausländischen Verfahrensrechtes ermöglichen; es sind daher von österr Gerichten nur inländische Verfahrensvorschriften anzuwenden.