Seite angelegt am: 06.11.2022
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Letzte Bearbeitung:
06.11.2022
Ausländisches Verfahrensrecht
Die österr Verfahrensvorschriften enthalten keine Bestimmungen, die die Anwendung ausländischen Verfahrensrechtes ermöglichen; es sind daher von österr Gerichten nur inländische Verfahrensvorschriften anzuwenden.