Seite angelegt am: 17.01.2021
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Letzte Bearbeitung:
17.01.2021
Verfahrenshilfe - keine Anwaltspflicht
In Verfahrenshilfefragen ist keinerlei Anwaltspflicht (auch keine relative) vorgesehen. Es kommen daher auch schriftliche Parteienrekurse in Betracht.