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Seite angelegt am: 17.01.2021 ; Letzte Bearbeitung: 17.01.2021

Verfahrenshilfe - keine Anwaltspflicht

In Verfahrenshilfefragen ist keinerlei Anwaltspflicht (auch keine relative) vorgesehen. Es kommen daher auch schriftliche Parteienrekurse in Betracht.