Seite angelegt am: 24.02.2021
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Letzte Bearbeitung:
24.02.2021
Verbesserungsauftrag nicht anfechtbar
Lehre und Rechtsprechung (Fasching Kommentar II S 562, Rechtsprechung 1936 Nr 262) sind darin einig, dass ein Verbesserungsauftrag überhaupt nicht erfolgreich bekämpft werden kann. Denn erst die Zurückweisung des nichtverbesserten Schriftsatzes berührt die Interessen des Einschreiters.