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Seite angelegt am: 05.01.2023 ; Letzte Bearbeitung: 05.01.2023

Verfahrenshilfe bewilligt - Rechtsmittel durch frei gewählten Vertreter

Die Verfahrenshilfe beantragende Partei ist nach Beigebung eines Rechtsanwalts (Verfahrenshelfers) und Zustellung der Urteilsausfertigung an diesen nicht gehindert, die Berufung innerhalb der nun laufenden Rechtsmittelfrist durch einen frei gewählten Vertreter einzubringen.