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Seite angelegt am: 09.06.2023 ; Letzte Bearbeitung: 09.06.2023

Vorbringen nicht ersetzbar durch Zeugen- oder Parteienaussagen oder einen Beweisantrag

Eine Zeugenaussage oder Parteienaussage kann ein fehlendes Prozessvorbringen nicht ersetzen. Daher kein im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wahrzunehmender Feststellungsmangel, noch eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn das Gericht zweiter Instanz sich mit den Ausführungen der Berufung zur Beweiswürdigung über erstmals in der Berufung aufgestellte Behauptungen nicht beschäftigt.