Seite angelegt am: 09.05.2013
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Letzte Bearbeitung:
17.08.2020
Beigebung eines Rechtsanwalts
Im Verfahren ohne (absoluten) Anwaltszwang soll schon aufgrund der möglichst weitgehenden Einschränkung der Belastung des Anwaltsstands durch Verfahrenshilfevertretungen die Beigebung eines Rechtsanwalts die Ausnahme bleiben.
In Verfahren ohne Anwaltszwang soll die Beigebung eines Rechtsanwalts nur geschehen, wenn der Rechtsfall besondere Schwierigkeiten in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht erwarten lässt bzw einen Verlauf nehmen kann, der sich der Übersicht und Einsicht der Partei entzieht.
Im Verfahren ohne Anwaltspflicht reicht für die Beigebung eines Rechtsanwalts zu einem nicht vertretbaren Ungleichgewicht führen würde.