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Seite angelegt am: 11.05.2008 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Verfrühte Bestreitung

Auch eine Klagsführung vor Beginn der Bestreitungsfrist ist zulässig. Das Klagebegehren (nunmehr Antragsbegehren) kann auch nicht deswegen abgewiesen werden, weil der Kläger (Antragsteller) keine ausreichenden Verdachtsmomente unter Beweis stellen konnte.