Seite angelegt am: 17.07.2008
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Letzte Bearbeitung:
02.08.2020
Nicht revisible Beweiswürdigung
Eine Bekämpfung der Beweiswürdigung ist auch im Abstammungsverfahren in dritter Instanz nicht möglich.
Werden jedoch vom Berufungsgericht die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens bei der Beweisaufnahme verkannt, ist dies ein auch vor dem OGH aufgreifbarer Verfahrensmangel.