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Seite angelegt am: 24.04.2020 ; Letze Bearbeitung: 09.08.2020

Eingriff in das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wird kein (Mit-) Obsorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht des zweiten Elternteil verletzt, kommt eine Rückführung nach dem HKÜ nicht in Frage. Es genügt nicht, dass die Verbringung in einen anderen Staat gegen eine gerichtliche Verfügung des Ursprungsstaates verstieß.