Seite angelegt am: 18.07.2008
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Auseinandersetzungen der Eltern
Die Gefahr, daß die Kinder nicht nur Zeugen einer massiven Auseinandersetzung der Eltern werden könnten, sondern sich zudem als Anlaß und Gegenstand der elterlichen Kontroversen erleben müßten, bringt die Kinder in eine nach Art 13 lit b unzumutbare Lage.