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Seite angelegt am: 13.09.2026 ; Letzte Bearbeitung: 13.09.2026

Kindeswille - Berücksichtigung

Die Rückgabe des Kindes kann vom angerufenen Gericht unter anderem dann abgelehnt werden, wenn sich das Kind der Rückgabe widersetzt und es ein Alter und eine Reife erreicht hat, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Bestimmung ist dem Ermessen der zuständigen Behörden zu überlassen.