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Seite angelegt am: 21.01.2007 ; Letzte Bearbeitung: 25.04.2020

Aufrechnung von anderen Ansprüchen im Heiratsgutverfahren

Ansprüche, die nicht im Außerstreitverfahren durchzusetzen sind, können im Heiratsgutverfahren nicht aufrechnungsweise gegen den Heiratsgutanspruch eingewendet werden.