Seite angelegt am: 21.01.2007
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Letzte Bearbeitung:
25.04.2020
Aufrechnung von anderen Ansprüchen im Heiratsgutverfahren
Ansprüche, die nicht im Außerstreitverfahren durchzusetzen sind, können im Heiratsgutverfahren nicht aufrechnungsweise gegen den Heiratsgutanspruch eingewendet werden.