Seite angelegt am: 07.12.2008
;
Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Kieferorthopädische Behandlungen
Kieferorthopädische Behandlungen sind keine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 178 ABGB.
Anmerkung: Spätestens mit der Geltendmachung des Sonderbedarfs ist die Information vollständig zu erteilen.