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Seite angelegt am: 07.12.2008 ; Letzte Bearbeitung: 07.08.2020

Kieferorthopädische Behandlungen

Kieferorthopädische Behandlungen sind keine wichtige Angelegenheit im Sinne des § 178 ABGB.

Anmerkung: Spätestens mit der Geltendmachung des Sonderbedarfs ist die Information vollständig zu erteilen.