Seite angelegt am: 07.12.2008
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Kinderbetreuung
Eine ständige Überwachung der Kinderbetreuung ist von § 178 ABGB nicht verlangt.
Eine ständige Überwachung der Kinderbetreuung ist von § 178 ABGB nicht verlangt.