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Seite angelegt am: 20.09.2021 ; Letzte Bearbeitung: 20.09.2021

Covid-19 und Kontaktrecht

Umgangskontakt (Kontaktrecht) kann nicht pauschal deshalb verweigert werden, weil kein negativer Covid-19 Test vorliegt. Eine Testpflicht bestünde jedoch (nur) bei Kontakt zu Infizierten oder bei Vorhandensein von Symptomen. Auch eine Impfung kann grundsätzlich nicht Voraussetzung für ein Kontaktrecht sein.