Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 27.10.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.03.2022

keine Bindung des Besuchsrechts an eine bestimmte Örtlichkeit

Das Besuchsrecht ist grundsätzlich ohne eine Bindung an eine bestimmte Örtlichkeit zu gewähren, außer eine besondere psychische Situation würde für eine bestimmte Örtlichkeit sprechen.