Seite angelegt am: 27.10.2007
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Letzte Bearbeitung:
10.03.2022
keine Bindung des Besuchsrechts an eine bestimmte Örtlichkeit
Das Besuchsrecht ist grundsätzlich ohne eine Bindung an eine bestimmte Örtlichkeit zu gewähren, außer eine besondere psychische Situation würde für eine bestimmte Örtlichkeit sprechen.