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Seite angelegt am: 16.09.2007 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Ostern

Das Osterfest kann im Zweifel vom Kind mit dem obsorgeberechtigten Elternteil verbracht werden.

Anmerkung: Sinnvoll ist immer eine detaillierte Regelung zu treffen, die auch auf diese Feiertag Bedacht nimmt, einfach um Konflikte zwischen den Eltern zu vermeiden.