Seite angelegt am: 16.09.2007
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Ostern
Das Osterfest kann im Zweifel vom Kind mit dem obsorgeberechtigten Elternteil verbracht werden.
Anmerkung: Sinnvoll ist immer eine detaillierte Regelung zu treffen, die auch auf diese Feiertag Bedacht nimmt, einfach um Konflikte zwischen den Eltern zu vermeiden.