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Seite angelegt am: 09.06.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Parteienstellung

Eltern haben nicht per se Parteienstellung im Besucvhsrechtsverfahren, soweit sie nicht selbst Antragsteller oder Antragsgegner sind. Daher hat der nicht obsorgeberechtigte Elternteil keine Parteienstellung in Besuchsrechtsverfahren des Kindes zu anderen Personen.