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Seite angelegt am: 21.10.2006 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Pflegeeltern - Parteienstellung und Rechtsmittellegitmation

Schon seit dem 1.7.1989 (Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes (KindRÄG) 1989) stand auch Pflegeeltern nach § 186 Abs 2 (aF) ABGB das Recht zu, in den die Person des Kindes betreffenden Verfahren (insb Pflegschaftsverfahren) Anträge zu stellen. Damit ist, wie der Oberste Gerichtshof unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (RV 172 BlgNR 17. GP 19) ausgesprochen hat, auch die Legitimation verbunden, in diesen Angelegenheiten Rechtsmittel zu ergreifen.
Daran hat sich durch das KindRÄG 2001 (durch das die Rechtsposition der Pflegeeltern nichts geändert.