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Unterhaltsvereinbarungen und Umstandsklausel (clausula rebus sic stantibus)

Unterhaltsvergleiche werden regelmäßig unter der clausula rebus sic stantibus geschlossen. Die Umstandsklausel umfasst jede Änderung der Sachlage; sie ist bei Unterhaltsvereinbarungen nicht nur auf die Veränderung vermögensrechtlicher Verhältnisse beider Vertragsteile und die Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen beschränkt,

Unterhaltsvergleiche werden regelmäßig unter der clausula rebus sic stantibus geschlossen. Die gilt grundsätzlich für jede Unterhaltsverpflichtung.