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Seite angelegt am: 13.12.2007 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Dauer der Ehe

Die Dauer der Ehe ist nur bei nachehelichen Unterhaltsforderungen wesentlich [Anmerkung: und da nur beim verschuldensunabhängigen Unterhalt], nicht jedoch für den Unterhalt bei aufrechter Ehe.