Seite angelegt am: 13.12.2007
;
Letzte Bearbeitung:
08.08.2020
Dauer der Ehe
Die Dauer der Ehe ist nur bei nachehelichen Unterhaltsforderungen wesentlich [Anmerkung: und da nur beim verschuldensunabhängigen Unterhalt], nicht jedoch für den Unterhalt bei aufrechter Ehe.