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Seite angelegt am: 06.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Mitversicherung nicht unterhaltsmindernd

Die den Bedarf der Frau mindernde Krankenweiterversicherung ist jedenfalls dann nicht unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, weil dem Unterhaltspflichtigen aus der Weiterversicherung keine Kosten entstehen und mit den festgesetzten Unterhaltsbeiträgen ohnehin nicht mehr als das Existenzminimum zugesprochen wird.