Seite angelegt am: 26.12.2025
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Letzte Bearbeitung:
26.12.2025
Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell und vorläufiger Unterhalt
Beim betreungsrechtlichem Unterhaltsmodell kann das Kind einen Geldunterhaltsanspruch gegen den deutlich mehr verdienenden Elternteil haben. Ein teilweises Zusammenleben im Haushalt schließt einen vorläufigen Unterhalt nach § 382a EO nicht aus.