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Seite angelegt am: 26.12.2025 ; Letzte Bearbeitung: 26.12.2025

Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell und vorläufiger Unterhalt

Beim betreungsrechtlichem Unterhaltsmodell kann das Kind einen Geldunterhaltsanspruch gegen den deutlich mehr verdienenden Elternteil haben. Ein teilweises Zusammenleben im Haushalt schließt einen vorläufigen Unterhalt nach § 382a EO nicht aus.