Seite angelegt am: 11.05.2008
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Letzte Bearbeitung:
18.08.2020
Rechmittelantrag im Verfahren nach § 382a EO
Im Rechtmittel kann zulässigerweise nur ein Abänderungantrag gestellt werden, weil ein Aufhebungsantrag nur auf (hier) unzulässige ergänzende Erhebungen abzielt.