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Seite angelegt am: 25.10.2008 ; Letzte Bearbeitung: 18.08.2020

Rekurs und aufschiebende Wirkung

Einem Rekurs ist auch keine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, da damit dem Kind die vorläufige Lebensgrundlage entzogen würde und ihm damit ein unverhältnismäßiger Nachteil entstehen würde.