Seite angelegt am: 29.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
18.08.2020
Unbekannter Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen
Ist der Vater unbekannten Aufenthalts und liegen keinerlei Anhaltspunkte für sein Einkommen vor, kann auch ein einstweiliger Unterhalt nicht zuerkannt werden.