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Seite angelegt am: 17.03.2020 ; Letzte Bearbeitung: 18.08.2020

Unschlüssigkeit des Antrags

Ein unschlüssiger Antrag ist abzuweisen, ohne dass dem Antragsteller ein ergänzendes Vorbringen zur Schlüssigstellung zu ermöglichen wäre.

Das Gericht hat lediglich zu überprüfen, ob sich das Unterhaltsbegehren rechtlich schlüssig aus dem Antragsvorbringen ableiten lässt.