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Seite angelegt am: 22.06.2008 ; Letzte Bearbeitung: 18.08.2020

Vaterschaft und einstweiliger Unterhalt

Die Voraussetzung für einstweiligen Unterhalt beim unehelichen Kind ist die Feststellung der Vaterschaft.

Solange ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis nicht rechtskräftig beseitigt ist, ist von der Vaterschaft auszugehen.