Seite angelegt am: 22.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
18.08.2020
Vaterschaft und einstweiliger Unterhalt
Die Voraussetzung für einstweiligen Unterhalt beim unehelichen Kind ist die Feststellung der Vaterschaft.
Solange ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis nicht rechtskräftig beseitigt ist, ist von der Vaterschaft auszugehen.