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Seite angelegt am: 31.05.2008 ; Letzte Bearbeitung: 18.08.2020

Gerichtliche Verwahrung des einstweiligen Unterhalts

Eine gerichtliche Verwahrung des einstweiligen Unterhalts kann nicht angeordnet werden, weil diese dem Zweck des einstweiligen Unterhalts, einer Existenzgefährdung des Kindes. welches auf die Unterhaltszahlungen angewiesen ist, entgegenstehen würde.