Seite angelegt am: 31.05.2008
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Letzte Bearbeitung:
18.08.2020
Gerichtliche Verwahrung des einstweiligen Unterhalts
Eine gerichtliche Verwahrung des einstweiligen Unterhalts kann nicht angeordnet werden, weil diese dem Zweck des einstweiligen Unterhalts, einer Existenzgefährdung des Kindes. welches auf die Unterhaltszahlungen angewiesen ist, entgegenstehen würde.