Seite angelegt am: 14.08.2015
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Letzte Bearbeitung:
08.08.2020
Eigeneinkommen und Sonderbedarf
Der Unterhaltsberechtigte hat die Finanzierung des Sonderbedarfs grundsätzlich aus seinen eigenen Einkünften zu bestreiten.
Der Unterhaltsberechtigte hat die Finanzierung des Sonderbedarfs grundsätzlich aus seinen eigenen Einkünften zu bestreiten.