Seite angelegt am: 25.11.2007
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Eislaufen
Ausgaben für das Eislaufen des Kindes bilden keinen deckungspflichtigen Sonderbedarf.
Bei außergewöhnlicher Begabung fallen auch Ausgaben für Training, Trainerstunden, Ausrüstung für Eiskunstlauf unter deckungspflichtigen Sonderbedarf.