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Fahrrad

Es entspricht den Lebensverhältnissen einer Familie mit Durchschnittseinkommen, daß ein 7 Jahre altes Kind über ein Fahrrad verfügt. Gleich anderen Aufwendungen für übliche Sportausrüstungen Minderjähriger, zB eine Tennis- oder Schiausrüstung, sind solche Ausgaben, die nicht speziell in der Person dieses Kindes begründet sind, bei der Bemessung des gesetzlichen Normalunterhaltes bereits mitzuberücksichtigen und daher grundsätzlich aus dem laufenden Unterhalt zu bestreiten sind.