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Seite angelegt am: 03.08.2008 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Intakte Familie als Vergleichsmaßstab

Der Zuspruch von Sonderbedarf hängt im Einzelfall auch davon ab, ob auch in einer intakten Familie und bei Bedachtnahme auf die konkrete Einkommens- und Vermögenslage der gesamten Familie eine Deckung des konkreten Sonderbedarfs unter objektiven Gesichtspunkten in Betracht gezogen werden würde.