Seite angelegt am: 20.06.2009
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Kabel-TV Anschluss
Die Kosten für einen Kabel-TV Anschluss in der Wohnung des Unterhaltsberechtigten sind kein deckungspflichtiger Sonderbedarf.
Die Kosten für einen Kabel-TV Anschluss in der Wohnung des Unterhaltsberechtigten sind kein deckungspflichtiger Sonderbedarf.