Seite angelegt am: 09.11.2020
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Letze Bearbeitung:
15.03.2022
Krankheitsbedingter Sachaufwand als Sonderbedarf und Pflegegeld
Sonderbedarf infolge von krankheitsbedingtem Sachaufwand wird durch das Pflegegeld gemäß BPGG, das der Finanzierung von Pflegeleistungen (Personalaufwand) dient, nicht abgedeckt; keine Doppelversorgung.