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Intakte Familie als Maßstab

Beim Sonderbedarf ist zu überprüfen, ob die Aufwendungen für denbegehrten Sonderbedarf auch in einer intakten Familie unter Berücksichtigung der konkreten Einkommens- und Vermögenssituation getätigt worden wären.

Der Vergleichsmaßstab der Üblichkeit einer bestimmten Aufwendung in einer "intakten" Familie ist dabei nicht zur Beurteilung heranzuziehen, ob überhaupt ein Deckungsmangel anzunehmen ist, sondern für die Frage der Zumutbarkeit der Tragung des Sonderbedarfs durch den Unterhaltspflichtigen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit.