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Medizinisch notwendige Behandungskosten

Medizinisch notwendige Behandungskosten, die von der Krankenkasse nicht gedeckt werden, sind grundsätzlich deckungspflichtiger Sonderbedarf, es sei denn dass es sich um mehr oder weniger regelmäßig anfallende Kosten für ärztliche Hilfe im Rahmen üblicher Erkrankungen handelt, die dem Durchschnittbedarf zuzurechnen wären.