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Seite angelegt am: 08.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Medikamente

Ausgaben für Medikamente sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken und für die Bemessung des Ersatzes von Sonderbedarfsleistungen somit grundsätzlich nicht maßgeblich.

Es gibt aber auch abweichende zweitinstanzliche Entscheidungen.