Seite angelegt am: 08.12.2006
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Medikamente
Ausgaben für Medikamente sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken und für die Bemessung des Ersatzes von Sonderbedarfsleistungen somit grundsätzlich nicht maßgeblich.
Es gibt aber auch abweichende zweitinstanzliche Entscheidungen.