Seite angelegt am: 09.04.2007
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Gewährung von Ratenzahlungen durch das Gericht
Die Gewährung von Ratenzahlungen durch das Gericht ist bei Sonderbedarfsentscheidungen zulässig.
Anmerkung: Tatsächlich werden viele Leistungsfähigkeitsprobleme über die Ratenzahlung gelöst. Erst durch die Möglichkeit der Ratenzahlung kommt man oft zur Lösung, dass die Zahlung dem geldunterhaltspflichtigen Elternteil überhaupt noch zugemutet werden kann.