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Seite angelegt am: 31.10.2014 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Reitsport

Kosten für die Ausübung des Reitsports, die nicht für die schulische Ausbildung, für das berufliche Fortkommen oder aus medizinischen Gründen indiziert ist, ist auch in Luxusgrenzenfällen nicht zu decken.