Seite angelegt am: 31.10.2014
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Reitsport
Kosten für die Ausübung des Reitsports, die nicht für die schulische Ausbildung, für das berufliche Fortkommen oder aus medizinischen Gründen indiziert ist, ist auch in Luxusgrenzenfällen nicht zu decken.