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Seminare zum Umgang mit behinderten Kindern

Mit der im Revisionsrekurs ausschließlich enthaltenen Ausführung, dass die Seminarkosten zwecks Anleitung zum Umgang mit dem behinderten Minderjährigen nicht in der Person der Mutter begründet seien, sondern in den Defiziten des Minderjährigen ihren Ursprung fänden, wird lediglich behauptet, dass die Mutter diese Seminare aufgrund der Behinderung des Minderjährigen besuchte, nicht aber, dass und aus welchen Gründen die Behinderung des Minderjährigen eine solche Erweiterung der Betreuungskompetenz der Mutter notwendig machte, weil ein konkreter und anders (ohne den Aufwand der begehrten Kosten) nicht zu deckender Bedarf des Minderjährigen (etwa zur Erhaltung seiner Gesundheit, zur Entwicklung seiner Persönlichkeit oder zur Förderung seiner Talente) danach bestand.