Seite angelegt am: 17.11.2007
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Sonderbedarf (Individualbedarf) und Prozentkompenente
Gelegentlich findet sich in der Judikatur der Satz, dass die Befriedigung des Sonderbedarfs grundsätzlich nur im Rahmen der Prozentkomponente möglich sei
und ein Überschreiten nur
bei existenznotwendigem Sonderbedarf in Frage komme
oder bei besonders förderungswürdigen Kindern
nur in besonders gelagerten Fällen
Anmerkung: "Indivdualbedarf innerhalb der Prozentkomponente" ist schlichtweg irreführend, weil auf die Prozentkomponente das Kind grundsätzlich Anspruch hat ohne dass eine Begründung mit Sonderbedarf notwendig ist.