Seite angelegt am: 04.09.2010
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Leistungen des Sozialversicherungsträgers
Wenn der Sozialversicherungsträger Leistungen erbracht hat, ist die medizinische Indikation bzw. die Notwendigkeit der Zahnregulierung anzunehmen; die Behandlung durch einen Vertragsarzt der Krankenversicherung, der auch einen großen Teil mit der Krankenkasse abrechnet, ist dabei nicht zu beanstanden.