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Seite angelegt am: 11.07.2007 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Spitalskosten

Spitalskosten sind deckungspflichtiger Sonderbedarf.

Anmerkung: Nicht soweit sozialversicherungsrechtlich gedeckte Alternativen bestehen. Die Tagespauschalen die bezahlen sind, sind wieder mit der Eigenersparnis der häuslichen Verpflegung zu verrechnen.