Seite angelegt am: 11.07.2007
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Spitalskosten
Spitalskosten sind deckungspflichtiger Sonderbedarf.
Anmerkung: Nicht soweit sozialversicherungsrechtlich gedeckte Alternativen bestehen. Die Tagespauschalen die bezahlen sind, sind wieder mit der Eigenersparnis der häuslichen Verpflegung zu verrechnen.