Seite angelegt am: 01.11.2014
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Letze Bearbeitung:
09.08.2020
Zahlungspflicht
Sonderbedarf kann in Form einer einmaligen Zahlung zusätzlich zu den laufenden Unterhaltsbeiträgen zugesprochen werden, etwa für einmalig aufgelaufene Therapiekosten oder bei laufendem Bedarf auch in Form eines monatlichen zusätzlichen Unterhalts.