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Seite angelegt am: 01.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Zahlungspflicht

Sonderbedarf kann in Form einer einmaligen Zahlung zusätzlich zu den laufenden Unterhaltsbeiträgen zugesprochen werden, etwa für einmalig aufgelaufene Therapiekosten oder bei laufendem Bedarf auch in Form eines monatlichen zusätzlichen Unterhalts.