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Seite angelegt am: 06.10.2020 ; Letzte Bearbeitung: 06.10.2020

Zumutbarkeit

Ob ein Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen zu decken ist, hängt davon ab, ob er dem Unterhaltspflichtigen angesichts der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse der Eltern des Kindes zumutbar ist.