Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 30.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Zustimmung zum Aufwand, durch zahlungspflichtigen Elternteil nicht notwendig

Eine fehlende Zustimmung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils zum gemachten Sonderbedarf ist nicht erforderlich. Das Kind verliert bei fehlender Zustimmung oder mangelnder Information nicht den Anspruch. Allerdings ist der Anspruch auf den Betrag begrenzt der den Lebensumständen des Kindes und einer angemessenen Gebarung entspricht.