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Zustimmung zum Aufwand, durch zahlungspflichtigen Elternteil nicht notwendig

Eine fehlende Zustimmung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils zum gemachten Sonderbedarf ist nicht erforderlich. Das Kind verliert bei fehlender Zustimmung oder mangelnder Information nicht den Anspruch. Allerdings ist der Anspruch auf den Betrag begrenzt der den Lebensumständen des Kindes und einer angemessenen Gebarung entspricht.