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Seite angelegt am: 26.08.2026 ; Letzte Bearbeitung: 26.08.2026

Daueraufenthalt EU

Ein Minderjähriger, der in den persönlichen Geltungsbereich der Daueraufenthalts-RL fällt und dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im Sinn dieser Richtlinie durch Erteilung eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ gemäß § 45 NAG zuerkannt wurde, hat mit Blick auf Art 11 Abs 1 lit d und Abs 4 Daueraufenthalts-RL Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG.