Seite angelegt am: 03.01.2007
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Medianeinkommen als Richtwert
Das Medianeinkommen kann als Richtwert im Bereich des Unterhaltsvorschussrechts herangezogen werden.
Das Medianeinkommen kann als Richtwert im Bereich des Unterhaltsvorschussrechts herangezogen werden.